Allgemeine Informationen

Hier informieren wir Sie regelmäßig und aktuell über wichtige Anlegerthemen

BVI Wohlverhaltensregeln

Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, Société Générale Securities Services GmbH, halten diese Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 6. Oktober 2016 mit Ausnahme der Regeln aus Kapitel V.5 und Kapitel V.8 ein. Der Regel  aus Kapitel V.5 bzw. Kapitel V.8 der BVI-Wohlverhaltensregeln haben wir uns nicht unterworfen, weil

- V 5: Ausübung Anlegerrechte im Ausland
bei der treuhänderische Ausübung der Aktionärsrechte im Ausland die geschätzten Kosten den erwarteten Nutzen für unsere Kunden aufgrund des geringen Anteils von Aktien am Sondervermögen übersteigen und daher aus wirtschaftlicher Sicht kein Vorteil für unsere Kunden erwachsen würde.

- V 8: Dialog mit Portfoliounternehmen
wir darin keinen den Aufwand rechtfertigenden Nutzen für unsere Kunden sehen und daher statt eines aktiven Austauschs mit den Portfoliounternehmen einen passiven Ansatz über Beobachtung und Analyse von Benchmarks verfolgen.

Stand: 01.10.2017

Offenlegungen gemäß Artikel 3 und 4 Offenlegungsverordnung

Zur Erfüllung der Offenlegungspflichten aus Artikel 3 und Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ("Offenlegungsverordnung") veröffentlicht die Société Générale Securities Services GmbH in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer die hier hinterlegten Informationen:

Artikel 3: Informationen über Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Artikel 4: Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Offenlegungen gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung

Zur Erfüllung der Offenlegungspflichten aus Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) veröffentlicht die Société Générale Securities Services GmbH in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer die hier hinterlegten Informationen:

Stiftungsfonds STS

Stiftungsfonds STU

Informationen zum Aktiengewinn

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn KStG (für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis 30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne finden Sie hier und werden in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice) veröffentlicht.

Fondsliste ausgesetzte Zielfonds

 

Abstimmungs- und Mitwirkungspolitik

Die Société Générale Securities Services GmbH vertritt für die von ihr aufgelegten Fonds die Anlegerinteressen u.a. auch durch die Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen. Hierzu wurde eine "Abstimmungspolitik" erlassen, die Sie hier erhalten.

Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten für das Jahr 2022

Zur Erfüllung der Offenlegungspflichten aus § 134b Abs. 2 und Abs. 3 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht die Société Générale Securities Services GmbH in ihrer Rolle als Vermögensverwalter den Mitwirkungsbericht für das Jahr 2022 sowie ihr Abstimmungsverhalten für das Jahr 2022.

Information zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

Anteil an Zielfonds am Nettofondsvermögen des jeweiligen Sondervermögens, hinsichtlich derer zur Zeit die Rücknahme der Anteilscheine an die Fondsgesellschaft ausgesetzt ist.

Informationen zum AnsFuG

Informationen zum Beschwerdemanagement im Rahmen der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung - KAVerOV)

Um unseren Service ständig verbessern zu können, bitten wir Sie, sich bei Beschwerden direkt an uns zu wenden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Information zum Umgang mit Interessenskonflikten

Die Société Générale Securities Services GmbH ist bestrebt, Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit auftreten können, zu identifizieren und im Interesse einer professionellen und in jeder Hinsicht einwandfreien Leistungserbringung zum Wohle des Kunden so weit als möglich auszuschließen.

Umgang mit Interessenskonflikten

Anlegerrechte

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Hinweis zum außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatanleger

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Die Société Générale Securities Services GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zur Vergütungspolitik der Société Générale Securities Services GmbH

Im Einklang mit § 165 Absatz 3 Nr. 10 b) KAGB in der Fassung des OGAW V-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht die Société Générale Securities Services GmbH Informationen zu ihrer Vergütungspolitik wie folgt: Eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik findet sich in den Verkaufsprospekten der OGAW-Sondervermögen.  Eine ausführlichere Darstellung der Vergütungspolitik stellen wir gerne hier zur Verfügung.

Vergütungspolitik 2022

Whistleblowing

Jeder Geschäftspartner der Société Générale Securities Services GmbH hat unter Wahrung der Vertraulichkeit seiner Identität die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Compliance-Regeln zu melden, mit denen er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit der Société Générale Securities Services GmbH oder der Société Générale Gruppe in Kontakt gekommen ist. Neben der Möglichkeit, sich persönlich an Mitarbeiter oder Führungskräfte des Unternehmens zu wenden, besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung über das folgende System: https://report.whistleb.com/en/societegenerale. Alle Meldungen, die über dieses System abgegeben werden, werden zentral von der zuständigen Abteilung bei der Société Générale S.A. bearbeitet. 

Each business partner of Société Générale Securities Services GmbH, while maintaining the confidentiality of its identity, has the opportunity to report any breaches of the law or the rules of compliance with which it is in contact with at Société Générale Securities Services GmbH or at the Société Générale Group. In addition to being able to personally address employees or executives of the Company, there is also the option of anonymous reporting via the following system: https://report.whistleb.com/en/societegenerale. All notifications made through this system are centrally managed and processed by the department in charge of Société Générale SA.