Allgemeine Informationen
Hier informieren wir Sie regelmäßig und aktuell über wichtige Anlegerthemen
BVI Wohlverhaltensregeln
Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, Société Générale Securities Services GmbH, halten diese Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 6. Oktober 2016 mit Ausnahme der Regeln aus Kapital V.5 und Kapitel V.8 ein. Der Regel aus Kapitel V.5 bzw. Kapitel V.8 der BVI-Wohlverhaltensregeln haben wir uns nicht unterworfen, weil
- V 5: Ausübung Anlegerrechte im Ausland
bei der treuhänderische Ausübung der Aktionärsrechte im Ausland die geschätzten Kosten den erwarteten Nutzen für unsere Kunden aufgrund des geringen Anteils von Aktien am Sondervermögen übersteigen und daher aus wirtschaftlicher Sicht kein Vorteil für unsere Kunden erwachsen würde.
- V 8: Dialog mit Portfoliounternehmen
wir darin keinen den Aufwand rechtfertigenden Nutzen für unsere Kunden sehen und daher statt eines aktiven Austauschs mit den Portfoliounternehmen einen passiven Ansatz über Beobachtung und Analyse von Benchmarks verfolgen.
Stand: 01.10.2017
Informationen zum neuen Aktiengewinn II
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn KStG (für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis 30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne finden Sie hier und werden in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice) veröffentlicht.